NEIN zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ebnet den Weg für den sinnvollen Gegenvorschlag

Der Abstimmungskampf um die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) blieb bis zum Schluss spannend. Schlussendlich ist die Initiative am Ständemehr gescheitert, wodurch ein regulatorischer Alleingang der Schweiz auf Kosten der hier ansässigen Unternehmen verhindert worden ist.

Mit dem heutigen Nein zur UVI ist nun der Weg frei für den breit abgestützten indirekten Gegenvorschlag. Damit werden bisher freiwillig wahrgenommene Massnahmen im Bereich Unternehmensverantwortung für Schweizer Unternehmen gesetzlich verankert. So sieht der Gegenvorschlag unter anderem eine umfassende Rechenschaftspflicht vor. Betroffene Unternehmen haben fortan über Umwelt-, Sozial-und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption Bericht zu erstattenrespektive Rechenschaft abzulegen. Hinzu kommt eine spezifische Überwachungs- und Kontrollpflicht (sogenannte Sorgfaltsprüfungspflicht) im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Falls die Verantwortlichen (also Verwaltungsräte) gegen die neu geschaffenen Pflichten verstossen, werden diese sogar persönlich strafrechtlich belangt. Mit dem Gegenvorschlag erhält die Schweiz eine der modernsten und strengsten Regulierungen im Bereich Unternehmensver-antwortung. Anders als die Initiative ist der Gegenvorschlag international abgestimmt und setzt Schweizer Unternehmen keinen erpresserischen Klagen aus.

Beat Bechtold, Direktor der AIHK, zeigt sich erfreut über das Abstimmungsresultat: «Nun gilt es auf politischer Ebene dafür zu sorgen, dass der Gegenvorschlag und die vom Bundesrat noch zu erlassenden Verordnungen schnellstmöglich in Kraft treten können.»

Helfen ja, aber doch nicht so!

Wirtschaft und Politik teilen das Grundanliegen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI), wonach Menschen- und Umweltrechte im Geschäftsalltag noch stärker zu achten sind. Die von der UVI vorgesehenen Massnahmen schiessen jedoch weit übers Ziel hinaus und sind sogar kontraproduktiv. Anstelle die bisherige Zusammenarbeit zu stärken, setzt die UVI auf Konfrontation und Klagen. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen deshalb die extreme Initiative am 29. November 2020 an der Urne abzulehnen.

Demgegenüber hat das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser schafft deutlich strengere Vorgaben für Unternehmen zur Respektierung von Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette, schützt die Schweizer Unternehmen aber vor missbräuchlichen und erpresserischen Klagen. Da es sich um einen indirekten Gegenvorschlag handelt, tritt dieser automatisch – also ohne, dass darüber abgestimmt wird – in Kraft, wenn die UVI am 29. November 2020 an der Urne scheitert.

Informieren Sie sich über die wichtigsten Argumente, weshalb die extreme UVI am 29. November 2020 klar abzulehnen ist.

Argumente

Die UVI auferlegt den in der Schweiz ansässigen Unternehmen eine Kontroll- und Überwachungspflicht (sog. Sorgfaltsprüfungspflicht) über die gesamte weltweite Lieferkette, also über alle Lieferanten und deren Unterlieferanten im In- und Ausland. Mit Blick auf die weltweit vernetzte Wirtschaft können dies schnell mehrere zehn- bis hunderttausend Lieferanten sowie deren Unterlieferanten sein. Es ist klar, dass eine solch umfassende Kontrolle und Überwachung für kein Unternehmen auf dieser Welt umsetzbar ist. Schon der Versuch, einen solchen weltweiten Überwachungs- und Kontrollapparat über die gesamte Lieferkette aufzubauen, wäre mit uferloser Bürokratie und gigantischen Kosten verbunden.

Internationale Unternehmen haften bereits heute für ihre eigenen Tätigkeiten. Massgebend sind dabei die Gesetze der Länder, in denen sie tätig sind. Demgegenüber will die UVI eine grenzenlose, weltweit einmalige Haftung ausschliesslich für Schweizer Unternehmen einführen. So verlangt die UVI, dass bei angeblichen Umwelt- und Menschenrechtsverstössen die in der Schweiz ansässigen Unternehmen weltweit sogar für das Verhalten von eigenständigen Drittfirmen haften, wenn diese in irgendeiner Weise von den Schweizer Unternehmen kontrolliert oder wirtschaftlich abhängig sind. Egal ob das Schweizer Unternehmen überhaupt ein Verschulden am Handeln der Drittfirma trifft und losgelöst von der Gesetzgebung vor Ort. Hinzu kommt, dass Schweizer Unternehmen in der Schweiz eingeklagt werden, auch wenn sich die Vorkommnisse im Ausland ereignet hätten. Das heisst, Schweizer Richter richten über Vorkommnisse in fremden Ländern. Dadurch wird ausländischen Staaten signalisiert, dass ihre Rechtssysteme «unzureichend» und die lokalen Gerichte «inkompetent» seien. Zudem verletzt die UVI damit die Souveränität anderer Staaten.

Kommt es zu einer Klage, so muss nicht wie üblich der Kläger einen angeblichen Verstoss beweisen, sondern das eingeklagte Schweizer Unternehmen. Dieses muss beweisen, dass die weltweite Kontroll- und Überwachungspflicht lückenlos eingehalten wurde, um die eingeklagte Verfehlung zu verhindern. Damit ist ein eingeklagtes Unternehmen vorverurteilt, bevor überhaupt ein Gericht über die Klage befunden hat. Gelingt der Beweis nicht, so haftet das Unternehmen für das Verhalten des ausländischen Drittunternehmens. Dadurch wird das bewährte Rechtssystem unnötigerweise auf den Kopf gestellt.

Es ist klar, dass die Annahme der UVI zu Klagewellen und Klagedrohungen gegen Schweizer Unternehmen führt. Da diese weltweit einzigartige Haftung ausschliesslich für in der Schweiz ansässige Unternehmen gelten würde, könnten so ausländische Konkurrenten Schweizer Unternehmen für angebliche Verstösse einklagen, um diese aus dem Markt zu drängen. Schweizer Unternehmen werden dadurch erpressbar, da man ihnen jederzeit mit einer Klage drohen kann. Auch wenn es letztlich zu keiner Verurteilung kommen sollte, ist der Reputationsschaden für ein Unternehmen riesig.

Die Initiative vermittelt mit dem Namen ‘Konzern-Verantwortungs-Initiative’ fälschlicherweise den Eindruck, es ginge nur um Konzerne. Die Initiative betrifft aber alle in der Schweiz ansässigen Unternehmen, auch zehntausende KMU. Für diese sieht die UVI nur Erleichterungen bei der Sorgfaltsprüfung vor. Die Haftung für abhängige Drittunternehmen gilt aber auch für KMU ohne Einschränkungen. Das heisst, dass auch KMU weitreichende Kontrollen und Überwachungen vornehmen müssen, um sich vor einer möglichen Haftung jederzeit schützen zu können. Hinzu kommt, dass viele KMU Zulieferer von Grossunternehmen sind. Damit sind die KMU selbst Teil der Lieferkette. Da sich diese Grossunternehmen verständlicherweise gegen allfällige Klagen absichern wollen, werden sie auch die KMU vertraglich zu weitreichenden Kontrollen und Überwachungen bezüglich deren Zulieferer sowie zur Schadensübernahme bei allfälligen Klagen verpflichten. Somit sind die KMU sogar doppelt von der UVI betroffen.

Als wären die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht schon genug einschneidend, benachteiligt die UVI alle Schweizer Unternehmen noch zusätzlich gegenüber den ausländischen Konkurrenten. Das schädigt die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen. Um dem Risiko auszuweichen, könnten hier ansässige Firmen ins benachbarte Ausland abwandern. Damit würden viele Arbeitsplätze in der Schweiz auf dem Spiel stehen.

Heute kooperieren Unternehmen, NGO und Staaten freiwillig, um gemeinsam Fortschritte bei Menschenrechts- und Umweltschutzthemen zu erreichen. Mit Annahme der UVI werden viele erfolgreiche Kooperationsmodelle verschwinden. Zudem werden sich Schweizer Unternehmen sehr gut überlegen, ob sie weiterhin mit eigenen Produktionsstandorten in Entwicklungsstaaten tätig sein wollen – also durch Investitionen dringend notwendige Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung schaffen sollen. Ob dies tatsächlich im Sinne der Initianten ist, wenn Schweizer Unternehmen sich aus den Entwicklungsländern zurückziehen und keine für den Wohlstand einer Bevölkerung notwendigen Investitionen mehr tätigen, ist sehr fraglich.

Griffiger Gegenvorschlag

Entgegen den Behauptungen der Initianten ist die Politik nicht untätig geblieben, sondern hat einen griffigen Gegenvorschlag zur UVI erarbeitet. Dieser tritt automatisch in Kraft, wenn die extreme UVI am 29. November 2020 abgelehnt wird. Oder anders ausgedrückt: Ein NEIN zur UVI ebnet den Weg für den griffigen Gegenvorschlag.
Erfahren Sie nachstehend mehr über den indirekten Gegenvorschlag.

Der Gegenvorschlag ist international abgestimmt und sorgt dafür, dass Schweizer Unternehmen nicht benachteiligt werden. Er schafft Verbindlichkeit für Unternehmen und kombiniert dabei die fortschrittlichsten europäischen Regulierungen im Bereich Unternehmensverantwortung.

Neben einer generellen Transparenz- und Rechenschaftspflicht bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards im Ausland, sieht der Gegenvorschlag konkrete Sorgfaltsprüfungspflichten im Bereich Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor. Dadurch geht der indirekte Gegenvorschlag klar über eine reine Berichterstattung hinaus und ist alles andere als ein Papiertiger. Die Intensität der Vorgaben zeigt sich sehr gut am Beispiel der Sorgfaltsprüfungspflicht bei Kinderarbeit: Diese verlangt eine umfassende Rückverfolgbarkeit durch die ganze Lieferkette.

Die Schweiz übernimmt die fortschrittlichsten Regulierungen aus dem EU-Raum. Mit dem Gegenvorschlag gehört die Schweiz zu den vorbildlichsten Ländern weltweit. So kennt beispielsweise aktuell kein anderes Land eine derart weitgehende verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich Kinderarbeit.

Der Gegenvorschlag schafft im Gegensatz zur UVI keine Anreize für Unternehmen, die Schweiz zu verlassen und sichert damit Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.

Bei der Haftung wird am bewährten Grundsatz festgehalten, dass jedes Unternehmen für den Schaden haftet, den es selbst angerichtet hat und zwar an dem Ort, wo es den Schaden verursacht hat.

Der Gegenvorschlag verhindert, dass sich die Schweiz in die Souveränität anderer Länder einmischt und sich als Weltpolizei aufspielt.

Komitee

Co-Präsidium

Aargauer Komitee |  Binder-Keller

Marianne

Binder-Keller
Präsidentin Die Mitte Aargau, Ständerätin
Aargauer Komitee |  Burgherr

Thomas

Burgherr
Nationalrat, SVP
Aargauer Komitee |  Burkart

Thierry

Burkart
Ständerat, FDP
Aargauer Komitee |  Gautschy

Renate

Gautschy
Präsidentin Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau
Aargauer Komitee |  Gehler

Peter

Gehler
Präsident Wirtschaft Region Zofingen (WRZ)
Aargauer Komitee |  Knecht

Hansjörg

Knecht
Ständerat, SVP
Aargauer Komitee |  Pfisterer

Lukas

Pfisterer
Präsident FDP.Die Liberalen Aargau
Aargauer Komitee |  Röösli

Robin

Röösli
Präsident jungfreisinnige Aargau
Aargauer Komitee |  Wildi

Marianne

Wildi
Präsidentin Aargauische
Industrie- und Handelskammer

Die im Co-Präsidium vertretenen Parteien / Verbände:

Komiteemitglieder

 

Peter Bachmann, Unternehmer, Brittnau; Martin Basler, Rechtsanwalt, Zofingen; Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer, Birr; Prof. em. Dr. Giorgio Behr, VRP Behr Bircher Cellpack BBC, Beringen;  Yannik Berner, Director Digital, Einwohnerrat, Aarau; Hans-Jörg Bertschi, Unternehmer und VRP, Dürrenäsch; Martina Bircher, Nationalrätin, Aarburg; René Bodmer, Grossrat und Präsident SVP Bezirk Bremgarten, Unterlunkhofen; Anita Bruderer, Geschäftsinhaberin, Windisch; Adrian Borer, Einwohnerrat, selbst. Berater, Mühlethal; Ralf Bucher, Grossrat CVP, Mühlau; Corina Eichenberger, ehemalige Nationalrätin FDP, Kölliken; Stephan Eckert, VR, Wettingen; Hans Fischer, KMU-Unternehmer, Präsident Finanzkommission, Widen; Peter Fischer, VR-Präsident Fischer Reinach AG, Reinach; Sabine Freiermuth, Grossrätin und Fraktionspräsidentin FDP, Zofingen; Michael Fux, Parteipräsident FDP Lengnau, Lengnau; Markus Gabriel, Grossrat, Uerkheim; Martin Gautschi, Geschäftsführer und Inhaber, Windisch; Christian Glur, Grossrat, Glashütten; Mario Gratwohl, Grossrat SVP und Unternehmer, Niederwil; Christoph Hagenbuch, Grossrat, Oberlunkhofen; Rolf Haller, Grossrat, Zetzwil; Samuel Hasler, Einwohnerrat, Buchs; Stefanie Heimgartner, Nationalrätin und Transportunternehmerin, Baden; Silvan Hilfiker, Vizepräsident FDP-Grossratsfraktion, Oberlunkhofen; Dr. Peter Huber, Head Swiss Public Affairs, Kappel; René Huber, Grossrat und Spitaldirektor, Leuggern; Silvia Huber, CEO, DOMACO Dr. med. Aufdermaur AG, Lengnau; Ruth Humbel, Nationalrätin CVP, Birmenstorf; Erich Hunziker, Grossrat, Gemeindeammann und Logistik- und Transportleiter, Kirchleerau; Fritz Hunziker,Unternehmer, Hirschthal; Michaela Huser, Grossrätin, Wettingen; Stefan Huwyler, Grossrat und Geschäftsführer FDP Aargau, Muri; Doris Iten, Grossrätin SVP, Birr; Rolf Jäggi, Grossrat SVP, Egliswil; Raphael Jehle, CEO und Firmeninhaber, Magden; Tonja Kaufmann, Grossrätin und Vizeammann, Hausen; Tobias Knecht, Präsident FDP Bezirk Muri, Muri; Daniel Knecht, VRP, Knecht Brugg Holding AG, Brugg; Roland Kuster, Gemeindeammann und Grossrat, Wettingen; Isabell Landolfo, Parteileitung CVP Aargau, Birrwil; Sebastian Laube, Gemeinderat FDP, Rümikon; Regina Lehmann-Wälchli, Grossrätin und Buchhalterin FA, Reitnau; Peter Lenzin, Gemeindeammann, Beinwil am See; Martin Lerch, Grossrat, Rothrist; Suzanne Marclay-Merz, Grossrätin und Rechtsanwältin, Aarau; Manuel Mauch, Präsident FDP Bezirk Rheinfelden; Maya Meier, Grossrätin, Auenstein; Andreas Meier, Grossrat CVP, Unternehmer und Weinbauingenieur, Klingnau; Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez, ehem. Regierungsrätin, Kaiseraugst; Werner Müller, Grossrat, Wittnau; Josef Nietlispach, Unternehmer und Firmeninhaber, Muri; Daniel Notter, Grossrat, Wettingen; Hansjörg Plüss, Unternehmer i.R., Stetten; Maja Riniker, Nationalrätin, Suhr; Bruno Rudolf, Grossrat und Vizeammann, Reinach; Laura Rufer, Sektionspräsentin Jungfreisinnige Aarau-Lenzburg-Kulm, Unterentfelden; Travis Schmidhauser, Bankkaufmann i.A., Mitglied FDP und JF, Sarmenstorf; Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Möhlin; Herbert Scholl, Grossrat, Zofingen; Dr. Adrian Schoop, Grossrat FDP, Gemeindeammann und Unternehmer, Turgi; Dr. Martina Sigg, Grossrätin und Apothekerin, Schinznach-Dorf; Franziska Stenico, Grossrätin, Beinwil; Gérald Strub, Grossrat, Gemeindeammann und Unternehmer, Boniswil; Otto Suhner, VRP, Brugg; Sandra Traxler-Indermühle, Unternehmerin, Klingnau; Bruno Tüscher, Grossrat und Gemeindeammann, Münchwilen; Dieter Weber, Partner und VRP Tax Partner AG, Aarau; Livio Zanandreis, Vorstand FDP Muhen & Jungreisinnige Aarau-Lenzburg-Kulm, Muhen; Dr. Hans-Peter Zehnder, Verwaltungsratspräsident Zehnder Group AG, Gränichen; Raphael Zimmerli, Vorstandsmitglied CVP Bezirk Zofingen, Oftringen

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